Gemäß
§ 60 GEG sind Betreiber von Gebäuden mit Gasheizungen verpflichtet, eine turnusmäßige Heizungsprüfung und -optimierung durchzuführen. Die Prüfung muss bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nichtwohngebäuden durchgeführt werden.
Zu den verbindlichen Prüfpunkten gehören:
- Überprüfung der Betriebsbereitschaft und feuerungstechnischen Einstellung (Brenner, Abgasverlust, CO-Gehalt).
- Prüfung, ob die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist (bzw. ob ein Abgleich nach § 60b GEG fällig ist).
- Überprüfung der Regelungsparameter: Optimierung der Heizkurve, Nachtabsenkung, Sommer/Winter-Umschaltung und Begrenzung der Vorlauftemperatur.
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen.
- Einsatz effizienter Heizungsumwälzpumpen.
garray führt Ihren Monteur schrittweise durch diese Punkte und erzeugt das geforderte Bestätigungsdokument.